waspDer Landkreis Mühldorf hat eine Merkblatt zum Thema "Hummeln, Wespen und Hornissen gefährlich oder gefährdet?" veröffentlicht. Darin enthalten sind gute Informationen zum Artenschutz, Lebensweise und Entwicklung der Völker, Verhalten im Nestbereich und bei Stichen und auch zur Bekämpfung der oft ungeliebten Besucher im eigenen Wohnraum.

Zum Stichwort Fachgerechter Bekämpfung ist hier zusammengefasst:

"Kommt nur Bekämpfung in Betracht, nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Gefahrenabwehr (wie beschrieben), muss, wenn es sich um das Nest einer Hornisse oder einer anderen gefährdeten bzw. geschützten Art handelt, eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde eingeholt werden.
Zur Entfernung der Nester im privaten Bereich muss ein fachlich ausgebildeter Insektenbekämpfer in Anspruch genommen werden. Jedoch sollte hiervon nur in wirklichen Notfällen (Nest in Wohnräumen, Kleinkinder oder Kranke im Raum oder bei den seltenen Fällen echter Wespenstichallergie) Gebrauch gemacht werden. Die Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Eine Beratung durch die jeweilige Naturschutzbehörde sollte jeder Bekämpfung vorausgehen, damit unnötige Vernichtungsaktionen unterbleiben und harmlose Wespenarten verschont werden.
Von eigenen Vernichtungsversuchen ist dringend abzuraten.
Das Vernichten von Wespennestern mit den dafür angewandten chemischen Sprühmitteln kann zu einer erheblichen Personen- und Umweltgefährdung führen, da hierfür Nervengifte verwendet werden, die die menschlichen Nervenfasern in gleicher Form beeinflussen, wie die von Insekten und Wirbeltieren. Die Feuerwehr ist zur Entfernung eines Nestes nur in Ausnahmefällen zur Abwehr unmittelbarer Gefahren für Leben und Gesundheit zuständig. Die gilt z. B. dann, wenn ein fachlich ausgebildeter Insektenbekämpfer nicht in der gebotenen Zeit vor Ort sein kann (z. B. am Wochenende)."

Das ausführliche Merkblatt finden Sie hier:
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